Barrierefreiheit für Websites: Neue Anforderungen ab 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, ihre Websites und Webshops barrierefrei zu gestalten.
Diese gesetzliche Neuerung zielt darauf ab, die digitale Präsenz für alle Nutzer zugänglich zu machen, unabhängig von möglichen Einschränkungen. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die wesentlichen Anforderungen, die mit dem BFSG einhergehen, und wie Unternehmen sich optimal auf die gesetzlichen Vorgaben vorbereiten können.
Die wichtigsten Anforderungen an barrierefreie Websites

1. Visuelle Elemente
Bilder und Grafiken:
Alle Bilder müssen mit informativen Alternativtexten versehen sein, während dekorative Bilder klar als solche gekennzeichnet werden sollten.
Farben und Kontraste:
Ein ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist unerlässlich. Informationen dürfen nicht allein durch Farbe vermittelt werden, um die Lesbarkeit für farbenblinde Nutzer zu gewährleisten.

2. Textuelle Inhalte
Struktur und Formatierung:
Eine klare Hierarchie durch die korrekte Verwendung von Überschriften ist entscheidend. Inhalte sollten sinnvoll in Absätze und Listen gegliedert werden.
Sprache:
Die Nutzung von einfacher oder leichter Sprache, wo möglich, verbessert die Verständlichkeit. Sprachwechsel sollten entsprechend im Markup gekennzeichnet werden.

3. Multimediale Inhalte
Videos und Audiodateien:
Videos benötigen Untertitel, während für wichtige visuelle Informationen Audiodeskriptionen bereitgestellt werden müssen. Transkripte für Audioinhalte sind ebenfalls erforderlich.

4. Navigation und Interaktion
Tastaturzugänglichkeit:
Alle Funktionen der Website sollten per Tastatur bedienbar sein, wobei ein sichtbarer Fokus bei der Tastaturnavigation gegeben sein muss.
Formulare:
Alle Formularfelder müssen eindeutig beschriftet sein, und klare Fehlermeldungen sowie Hilfestellungen sind wichtig.

5. Technische Aspekte
Seitenstruktur:
Die Verwendung von semantischem HTML sorgt für die korrekte Strukturierung der Inhalte. Die logische Reihenfolge im Quellcode hat Einfluss auf die Zugänglichkeit.
Responsive Design:
Websites sollten sich an verschiedene Bildschirmgrößen und Geräte anpassen, um eine optimale Nutzung zu gewährleisten.

6. Zusätzliche Anforderungen
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss bereitgestellt werden, ähnlich wie ein Impressum, um die Nutzer über die barrierefreien Inhalte zu informieren. Des Weiteren ist die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) mindestens auf Stufe AA erforderlich.
Betroffene Bereiche und Einrichtungen
Alle Websites, die Dienstleistungen oder Produkte an Endverbraucher richten, müssen ab dem 28.06.2025 grundsätzlich barrierefrei sein. Für B2B-Unternehmen (Business to Business) ist die Situation derzeit noch nicht vollständig geklärt.
Das BFSG nennt explizit folgende Bereiche:
- Personenbeförderungsdienste
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsdienstleistungen
- Anbieter von Computern, Telefonen und TV-Geräten
- Betreiber von Geldautomaten und Ticketautomaten
Weitere betroffene Einrichtungen
Obwohl nicht direkt im BFSG genannt, sind folgende Einrichtungen aufgrund anderer Gesetze und Verordnungen zur Barrierefreiheit verpflichtet:
- Zweckverbände
- Stiftungen
- Gesetzliche Krankenkassen
- Hochschulen und Universitäten
Die Anforderungen basieren auf dem Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der europäischen Norm EN 301 549.
Ausgenommen sind:
Unternehmen mit <10 Mitarbeitenden und <2 Mio. Euro Jahresumsatz/Bilanzsumme, sofern sie ausschließlich Dienstleistungen (keine Produkte) anbieten.
Wichtige Anmerkung:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt auch für Websites, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, allerdings mit Übergangsfristen für Bestandsinhalte.
- Bestandsinhalte (vor Juni 2025 veröffentlicht) müssen bis Mitte 2030 nachgerüstet werden.
- Neue Inhalte (ab Juni 2025 hinzugefügte Texte, Bilder, Formulare) müssen sofort barrierefrei sein.
Ob Ihr Unternehmen vom BFSG-Gesetzt betroffen ist, können Sie über diesen Check prüfen:
https://bfsg-gesetz.de/check/
Vorbereitung auf die Anforderungen
Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung der Barrierefreiheit beginnen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Regelmäßige Tests der Barrierefreiheit sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen kontinuierlich erfüllt werden.
Entwickler können dabei auf eine Vielzahl von Tools zurückgreifen, die zur Überprüfung der Barrierefreiheit eingesetzt werden können:
1. Google Lighthouse
2. WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool)
3. QualWeb
4. PageSpeed Insights (enthält Lighthouse-Funktionen)
5. BITV-Selbstbewertung
6. WCAG-Test
7. Google web.dev Portal (bietet Lighthouse-basierte Audits)
Diese Tools bieten verschiedene Möglichkeiten, um die Barrierefreiheit und andere Aspekte Ihrer Website zu überprüfen. Es ist empfehlenswert, mehrere Tools zu nutzen, da jedes seine eigenen Stärken und Schwerpunkte hat. Es ist jedoch wichtig, dass automatisierte Tests durch manuelle Überprüfungen und Tests mit echten Nutzern ergänzt werden.
FAZIT:
Die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Welt. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Websites und Webshops barrierefrei gestalten, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und allen Nutzern den Zugang zu ihren Angeboten zu ermöglichen. Die umfassende Umsetzung der Richtlinien erfordert Zeit, Ressourcen und Know-how, und es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Letztendlich profitieren nicht nur die Nutzer mit Einschränkungen von einer barrierefreien Website; auch Unternehmen selbst können durch eine breitere Nutzerbasis und eine verbesserte Benutzererfahrung gewinnen. Unser erfahrenes Webdesign-Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!