Barrierefreiheit für Websites: Neue Anforderungen ab 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, ihre Websites und Webshops barrierefrei zu gestalten.

Diese gesetzliche Neuerung zielt darauf ab, die digitale Präsenz für alle Nutzer zugänglich zu machen, unabhängig von möglichen Einschränkungen. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die wesentlichen Anforderungen, die mit dem BFSG einhergehen, und wie Unternehmen sich optimal auf die gesetzlichen Vorgaben vorbereiten können.

Die wichtigsten Anforderungen an barrierefreie Websites

1. Visuelle Elemente

Bilder und Grafiken:
Alle Bilder müssen mit informativen Alternativtexten versehen sein, während dekorative Bilder klar als solche gekennzeichnet werden sollten.

Farben und Kontraste:
Ein ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist unerlässlich. Informationen dürfen nicht allein durch Farbe vermittelt werden, um die Lesbarkeit für farbenblinde Nutzer zu gewährleisten.

2. Textuelle Inhalte

Struktur und Formatierung:
Eine klare Hierarchie durch die korrekte Verwendung von Überschriften ist entscheidend. Inhalte sollten sinnvoll in Absätze und Listen gegliedert werden.

Sprache:
Die Nutzung von einfacher oder leichter Sprache, wo möglich, verbessert die Verständlichkeit. Sprachwechsel sollten entsprechend im Markup gekennzeichnet werden.

 

3. Multimediale Inhalte

Videos und Audiodateien:
Videos benötigen Untertitel, während für wichtige visuelle Informationen Audiodeskriptionen bereitgestellt werden müssen. Transkripte für Audioinhalte sind ebenfalls erforderlich.

4. Navigation und Interaktion

Tastaturzugänglichkeit:
Alle Funktionen der Website sollten per Tastatur bedienbar sein, wobei ein sichtbarer Fokus bei der Tastaturnavigation gegeben sein muss.

Formulare:
Alle Formularfelder müssen eindeutig beschriftet sein, und klare Fehlermeldungen sowie Hilfestellungen sind wichtig.

5. Technische Aspekte

Seitenstruktur:
Die Verwendung von semantischem HTML sorgt für die korrekte Strukturierung der Inhalte. Die logische Reihenfolge im Quellcode hat Einfluss auf die Zugänglichkeit.

Responsive Design:
Websites sollten sich an verschiedene Bildschirmgrößen und Geräte anpassen, um eine optimale Nutzung zu gewährleisten.

 

6. Zusätzliche Anforderungen

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss bereitgestellt werden, ähnlich wie ein Impressum, um die Nutzer über die barrierefreien Inhalte zu informieren. Des Weiteren ist die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) mindestens auf Stufe AA erforderlich.

Betroffene Bereiche und Einrichtungen

Das BFSG richtet sich insbesondere an B2C-Unternehmen, die Onlinehandel oder Dienstleistungen anbieten, einschließlich der Möglichkeit, Termine zu buchen. Zudem an spezifische Branchen wie Banken, Telekommunikationsdienstleister und Personenbeförderungsdienste.

Das BFSG nennt explizit folgende Bereiche:

  • Personenbeförderungsdienste
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Anbieter von Computern, Telefonen und TV-Geräten
  • Betreiber von Geldautomaten und Ticketautomaten

Weitere betroffene Einrichtungen

Obwohl nicht direkt im BFSG genannt, sind folgende Einrichtungen aufgrund anderer Gesetze und Verordnungen zur Barrierefreiheit verpflichtet:

  • Zweckverbände
  • Stiftungen
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Hochschulen und Universitäten

Wichtige Anmerkungen:

  • Die Verpflichtung gilt für Websites und Apps, die nach dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen werden.
  • Auch Unternehmen, die Produktinformationen auf ihrer Website bereitstellen, müssen diese barrierefrei gestalten.
  • Die Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der europäischen Norm EN 301 549.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Verpflichtung hauptsächlich für B2C-Unternehmen (Business to Consumer) gilt. Für B2B-Unternehmen (Business to Business) ist die Situation derzeit noch nicht vollständig geklärt.

 

Vorbereitung auf die Anforderungen

Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung der Barrierefreiheit beginnen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Regelmäßige Tests der Barrierefreiheit sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen kontinuierlich erfüllt werden.

Entwickler können dabei auf eine Vielzahl von Tools zurückgreifen, die zur Überprüfung der Barrierefreiheit eingesetzt werden können:

1. Google Lighthouse

2. WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool)

3. QualWeb

4. PageSpeed Insights (enthält Lighthouse-Funktionen)

5. BITV-Selbstbewertung

6. WCAG-Test

7. Google web.dev Portal (bietet Lighthouse-basierte Audits)

Diese Tools bieten verschiedene Möglichkeiten, um die Barrierefreiheit und andere Aspekte Ihrer Website zu überprüfen. Es ist empfehlenswert, mehrere Tools zu nutzen, da jedes seine eigenen Stärken und Schwerpunkte hat. Es ist jedoch wichtig, dass automatisierte Tests durch manuelle Überprüfungen und Tests mit echten Nutzern ergänzt werden.

FAZIT:

Die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Welt. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Websites und Webshops barrierefrei gestalten, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und allen Nutzern den Zugang zu ihren Angeboten zu ermöglichen. Die umfassende Umsetzung der Richtlinien erfordert Zeit, Ressourcen und Know-how, und es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Letztendlich profitieren nicht nur die Nutzer mit Einschränkungen von einer barrierefreien Website; auch Unternehmen selbst können durch eine breitere Nutzerbasis und eine verbesserte Benutzererfahrung gewinnen. Unser erfahrenes Webdesign-Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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